Nachdem wir bereits in einem früheren Blog-Beitrag auf die Vorteile der fünften Mobilfunkgeneration und auf die Frage, für welche Unternehmen sie sich eignet, eingegangen sind, beschäftigen wir uns diesmal mit den Voraussetzungen und der Umsetzung eines 5G-Campusnetzes.

Die Bundesnetzagentur hat etwas mehr als ein Jahr nach Beginn des Antragsverfahrens für lokale 5G-Funkanwendungen bereits 114 Anträge für die Zuteilung einer geeigneten Frequenz erhalten. 111 dieser Anträge wurden nach Informationen des Focus bereits bewilligt. Ende November des vergangenen Jahres waren es noch 93 Anträge und 88 Bewilligungen. Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, rechnet auch weiterhin mit zahlreichen Anträgen. Mit den Frequenzen für lokale 5G-Netze, die im Bereich zwischen 3.700 bis 3.800 MHz liegen, schaffe man „Raum für Innovationen“. Sie eignen sich laut Homann insbesondere für die Industrie 4.0, aber auch für Land- und Forstwirtschaft.

Anträge können elektronisch gestellt werden. Sie werden nach Angaben der Behörde anschließend in einem „einfachen, unbürokratischen Verfahren“ bearbeitet. Die Frequenzen lassen sich schon kurz nach der Zuteilung nutzen, teilte die Agentur zudem mit. Die Kosten sind laut Focus abhängig von der Laufzeit und Betriebsfläche und liegen „einmalig zwischen 1.500 Euro und einem Millionenbetrag“.

Tipps zur Wahl eines geeigneten Betreibermodells

Zunächst einmal sollte sich ein am Aufbau eines 5G-Campusnetzes interessiertes Unternehmen über das am besten passende Betreibermodell im Klaren sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in seinem „Leitfaden 5G-Campusnetze – Orientierungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ (PDF) zwei grundlegende Modelle beschrieben:

  • Bei einem komplett separaten 5G-Campusnetz besteht keine Integration mit dem öffentlichen Mobilfunknetz. Der Aufbau und Betrieb eines solchen Campusnetzes liegt damit allein beim Betreiber. Er kann aber in Verbindung mit einem Dienstleister wie HCD Consulting erfolgen. Dabei werden separate Hard- und Software sowie sogenannte Stand-Alone-Funkbänder benötigt.
  • Von einem virtuellen Slice spricht man, wenn das geplante 5G-Campusnetz innerhalb des öffentlichen 5G-Netzes eines Mobilfunkbetreibers errichtet werden soll. Hier ist jedoch eine ausreichende Abdeckung eine wesentliche Voraussetzung. Außer Endgeräten müssen dafür aber keine weiteren Investitionen in eigene Hardware vorgenommen werden. Der Kunde erhält damit nicht nur eine vereinbarte Dienstgüte (Quality of Service, QoS), sondern auch eine gesicherte Übertragungsqualität für zum Beispiel anspruchsvolle IoT-Dienste (Internet of Things).

Daneben sind selbstverständlich auch Mischformen dieser beiden grundsätzlichen Modelle möglich, sie reichen von „völlig eigenständig“ bis zu „völlig virtuell“. So ist es etwa denkbar, zusätzliche Basisstationen im 5G-Campusnetz zu errichten, die nur für die lokalen Nutzer zur Verfügung stehen.

Weitere Voraussetzungen für ein eigenes 5G-Campusnetz

Die Anforderungen zum Aufbau und Betrieb eines 5G-Campusnetzes hängen vom gewählten Betreibermodell ab. So ist etwa beim Nutzen eines virtuellen Slice in der Regel keine eigene Funklizenz nötig. Eine Ausnahme kann ein hybrides Modell sein. Darüber hinaus gibt es zum Beispiel vertragliche Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, wenn ein Dienstleister mit ins Boot genommen werden soll.

Bei der Planung des Netzes muss sowohl das Funknetz in Betracht gezogen werden als auch die benötigte Infrastruktur sowie die gewünschte Service-Architektur. Bei der Zusammenarbeit mit einem Mobilfunkbetreiber ist zu überlegen, wie die lokalen Systeme am besten eingebunden werden können. Nicht vergessen werden sollten dabei auch Service Level Agreements (SLAs). Das gilt ebenso für die erforderliche Integration in die vorhandene Firmen-IT. Dabei darf das Dienste- und Rechtemanagement nicht vernachlässigt werden. Bei 5G-Campusnetzen, die selbst betrieben werden sollen, ist zudem das Thema IT-Security besonders zu berücksichtigen.

Glasfaseranbindung mit der passenden Hardware

Wenn es um die kabelgestützte Anbindung des 5G-Campusnetzes an ein Weitverkehrsnetz geht, ist ein vorheriger Glasfaserausbau sinnvoll. Diese Strukturen sind sozusagen die Grundlage der 5G-Netze. Sie enden üblicherweise dort, wo die Funkstrecke beginnt. Ein in diesem Bereich sehr aktiver Netzwerkausrüster ist Cisco Systems.

Im vergangenen Jahr hat das Unternehmen zum Beispiel neue Line-Cards für seine Aggregation Services Router (ASR) der Serie 9000 auf den Markt gebracht. Sie können ihre bisherige Leistung mit hochdichten 400-GbE-Schnittstellen mehr als verdreifachen. Dazu kommen neue Network Convergence System (NCS) 5700 Router, die nun ebenfalls über 400-GbE-Schnittstellen verfügen. Darüber hinaus ermöglichen die ebenfalls neuen Cisco NCS 540 5G Fronthaul Router einen nahtlosen, paketbasierten Transport von CPRI-Streams (Common Public Radio Interface). Das hat etwa für Open-RAN-Netze (Radio Access Network) eine Bedeutung, die herstellerneutral ausgelegt sind und für eine flexible sowie dynamischere Architektur sorgen.

Schrittweiser Aufbau eines eigenen 5G-Campusnetzes

Empfehlenswert ist eine mehrstufige Installation und Inbetriebnahme eines 5G-Campusnetzes. So rät etwa das BMWi in seinem Leitfaden zu Vortests und -abnahmen, da bislang noch recht wenig Erfahrungen mit 5G-Netzen vorhanden seien. Erst im nächsten Schritt sollten die geplanten Systeme installiert und in Betrieb genommen werden. Hier könne in der Regel aber auf umfangreiche Erfahrungen eines Dienstleisters zurückgegriffen werden. Anschließend können die benötigten Dienste eingeführt werden. Dabei sollten eventuelle prozesstechnische Änderungen beachtet und ausreichend Zeit zum Testen vorgesehen werden. Danach kann die Integration in die vorhandene Firmen-IT sowie der eigentliche Betrieb des 5G-Campusnetzes beginnen.

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Ich bin Alexander Fest aus dem HCD Vertriebsteam. Ich berate Sie gerne oder helfe Ihnen bei Fragen weiter. Sie erreichen mich telefonisch unter +49 89 215 36 92-0 oder per Kontaktformular.

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